Jusos Lichtenberg

Kosten für FFP2-Masken erstatten

Das Bundesministerium für Soziales und Arbeit wird aufgefordert einen Entwurf vorzulegen, der es ermöglicht, dass Leistungsbeziehende nach SGBII oder SGBXII die Kosten für FFP2-Masken aufbringen können, sollte die am Wohnsitz geltende Landesverordnung dies verpflichtend im öffentlichen Raum vorschreiben.

Die Kosten sollen über eine Erhöhung der Anteile im Regelsatz um 100€ erfolgen.

Begründung:

Im monatlichen Hartz4-Regelsatz von 446 Euro sind lediglich 17,02 Euro für die Gesundheitspflege vorgesehen. Diese Summe reicht nach gängigen Berechnungen für 5 bis 7 Masken pro Monat. Diese sichern keinen regelmäßigen Einkauf der Alltagsbedarfe, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, Gänge zu Arztpraxen oder weitere Notwendigkeiten ab, da die Mehrfachnutzung des Maskentyps explizit nicht empfohlen wird. Zusätzlich steht den Leistungsbeziehenden darüber hinaus kein Anteil des Regelsatzes mehr für andere Formen der Gesundheitspflege zur Verfügung.

Diese starke Benachteiligung ist nicht hinzunehmen. Die Ärmsten der Gesellschaft dürfen in Krisenzeiten keine zusätzlichen Nachteile erleiden, wo ihre gesundheitliche Lage bei geringen Einkommen ohnehin oft schlechter gestellt ist.

 

Junge Sozialisten in der SPD