Jusos Lichtenberg

Religionsfreiheit darf kein Geld kosten!

Der Austritt aus der Kirche soll in Berliner Bürgerämtern kostenlos beantragt werden können.

Begründung

Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2008 darf der Staat zwar für einen Kirchenaustritt eine Gebühr verlangen, jedoch ist das für die Länder keine Pflicht. Zum Beispiel entfällt diese Gebühr in Bremen und Brandenburg bereits komplett. Oft werden Kinder christlicher Eltern im Alter zwischen drei und acht Monaten getauft und sind damit Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft. Ab dem 14. Lebensjahr darf man zwar aus der Kirche austreten, jedoch muss man für die Antragsstellung im Bürgeramt eine Gebühr von 30 Euro bezahlen, obwohl in den meisten Fällen die Entscheidung zum Kircheneintritt nie bewusst getroffen werden konnte.

Für Personen, die nach dem 14. Lebensjahr die Entscheidung gegen die Kirche treffen wollen, kann diese Gebühr nicht nur eine Belastung darstellen, sondern ist auch komplett unverschuldet. Deshalb muss die Gebühr in Berlin entfallen um jede*n dazu zu befähigen, selbst eine Entscheidung für oder gegen die Kirche zu treffen. Dieser Schritt geht weit über das Nichtzahlen der Kirchensteuer hinaus, er sendet klar das Signal: Religionsfreiheit darf kein Geld kosten.

Junge Sozialisten in der SPD